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Allgemeine Auftragsbedingungen
Stand 03/19

1. Geltungsbereich

(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Diplomsprachmittler Kai Zimmermann mit Geschäftssitz in Kehlhofstrasse 42, CH-8552 Felben-Wellhausen (im Weiteren „der Sprachmittler“) und seinen Auftraggebern (Kunden), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Sprachmittler nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

2. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Bei Übersetzungsaufträgen unterrichtet der Auftraggeber den Sprachmittler spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung etc.). Der Verwendungszweck der Übersetzung ist anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Sprachmittler rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, sodass der Sprachmittler eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen. Bei Dolmetschaufträgen unterrichtet der Auftraggeber den Sprachmittler rechtzeitig über den besonderen Ausführungsrahmen des Dolmetschauftrags, wobei erschwerte Bedingungen oder bestimmte Leistungen – nach Absprache – evtl. gesondert in Rechnung gestellt werden (Aufnahme auf Tonträger, Filmvorführungen etc.). Das Gleiche gilt sinngemäß für andere Aufträge.

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung, für die Erbringung der Dolmetschleistungen bzw. der anderen vereinbarten Leistungen notwendig sind stellt der Auftraggeber dem Sprachmittler unaufgefordert und rechtzeitig, spätestens jedoch bei Auftragsvergabe zur Verfügung (Glossare des Auftraggebers, inhaltliche Unterlagen zur Vorbereitung auf den Dolmetscheinsatz, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).

(3) Fehler oder Verzögerungen, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zulasten des Auftraggebers.

(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Sprachmittler frei.

3. Ausführung und Mängelbeseitigung

(1) Die Leistungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig erbracht. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt. Der Sprachmittler ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung übernimmt er nicht.
Das Produkt der Dolmetschleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Seine Aufzeichnung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Sprachmittlers zulässig. Jede weitere Verwendung (z. B. Direktübertragung) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung.

(2) Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Sprachmittlers.

(3) Unterschiedliche Auffassungen von gutem Stil begründen keinen Mangel.

(4) Der Sprachmittler behält sich das Recht auf Nacherfüllung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung möglicherweise enthaltenen Mängel.

(5) Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.

(6) Der Anspruch auf Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe der Übersetzungsarbeiten eingegangen ist.

(7) Beseitigt der Sprachmittler die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Sprachmittlers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn die Übersetzung auch nach mehreren Nacherfüllungsversuchen weiterhin Mängel aufweist.

(8) Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend. Der Sprachmittler kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins oder die Nichterbringung anderer vereinbarter Leistungen auf höherer Gewalt, so ist der Sprachmittler berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Bereits entstandene Zahlungsverpflichtungen sind in jedem Falle zu erfüllen. Der Auftraggeber ist im Übrigen verpflichtet, dem Sprachmittler bereits entstandene Kosten zu ersetzen und bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln.

(9) Sollte der Sprachmittler bei Dolmetschterminen aus wichtigem Grund an der Erfüllung des Vertrages verhindert sein, so hat er nach besten Kräften und soweit ihm dies billigerweise zuzumuten ist, dafür zu sorgen, dass an seiner Stelle ein Fachkollege die Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt. Dessen Verpflichtung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.

4. Haftung

(1) Der Sprachmittler haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der Sprachmittler trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.

(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Sprachmittler auf Ersatz eines nach Nr. 4 Abs. (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadenersatzanspruchs möglich.

(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 4 Abs. (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Sprachmittler wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.

(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.

5. Berufsgeheimnis

Der Sprachmittler verpflichtet sich, die vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln und keinen Nutzen daraus zu ziehen.

6. Mitwirkung Dritter

(1) Der Sprachmittler ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.

(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten sorgt der Sprachmittler dafür, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 5. verpflichten.

7. Vergütung und Grundlage der Berechnung

(1) Bei Übersetzungsaufträgen wird die Berechnungsgrundlage (z. B. Zeilen, Wörter oder Seiten im Ausgangs- oder Zieltext) im Voraus vereinbart.

(2) Bei Dolmetschaufträgen wird in der Regel ein Honorar auf Stundenbasis vereinbart.

(3) Die Vergütung ist innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug zahlbar.

(4) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(5) Der Sprachmittler hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Korrekturarbeiten werden nach Aufwand berechnet. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der Sprachmittler kann bei umfangreichen Aufträgen einen Vorschuss verlangen. Er kann die Erbringung seiner Leistungen von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.

(6) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und ‑entschädigungsgesetz in der jeweils aktuellen Fassung nicht.

8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Übersetzungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Sprachmittlers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

(2) Der Sprachmittler behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.

9. Vertragskündigung

Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass der Sprachmittler die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Sprachmittler mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten bzw. bis zur Erbringung der Dolmetschleistungen nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie dem Sprachmittler gegenüber schriftlich erklärt wurde. Dem Sprachmittler steht in diesem Fall bei Übersetzungsaufträgen ein Honorar, das sich nach der vereinbarten Berechnungsgrundlage und den bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen bemisst, sowie gegebenenfalls Schadensersatz für entgangenen Gewinn bis maximal in Höhe des Auftragswertes zu. Bei Dolmetschaufträgen hat der Sprachmittler Anspruch auf das vereinbarte Honorar sowie die Erstattung der ihm nachweislich entstandenen Kosten. Soweit der Sprachmittler für den Termin des gekündigten Dolmetschauftrags einen anderen Auftrag erhält, kann er die hierfür gezahlte Vergütung vom Honorar für den gekündigten Auftrag in Abzug bringen.

10. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Sprachmittlers.

(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

 

 

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